39C3: Anhaltende Kritik an der Clearingstelle und Netzsperren in Deutschland
Die Clearingstelle Urheberrecht im Internet sperrt Webseiten auch ohne rechtliche Grundlage und steht dafür in der Kritik. Was bisher geschah.
Auf dem 39C3 beleuchtete der Talk „CUII: Wie Konzerne heimlich Webseiten in Deutschland sperren“ einen weiterhin wenig transparenten Mechanismus der Internetregulierung in Deutschland. Northernside und Lina zeigten, wie über die Clearingstelle Urheberrecht im Internet (CUII) in Zusammenarbeit von Rechteinhabern und Internetanbietern Websites gesperrt werden – meist freiwillig, häufig ohne richterliche Entscheidung und weitgehend unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Sie selbst betreiben die Webseite „CUII Liste“, die eine möglichst umfassende Liste der durch die CUII in Deutschland gesperrten Webseiten vorhält.
Über die CUII
Zu den beteiligten Rechteinhabern der CUII zählen unter anderem die Film- und Musikindustrie (zum Beispiel GEMA, Filmstudios) sowie die Fußballbranche (DFL, Sky), während die teilnehmenden Internetanbieter nach eigenen Angaben rund 85 Prozent der deutschen Internetanschlüsse abdecken. Über die CUII können Rechteinhaber Sperranträge für mutmaßlich rechtsverletzende Websites stellen. Diese werden intern geprüft und anschließend an die beteiligten Provider weitergeleitet, die die Seiten meist per DNS-Sperre blockieren. Die Bundesnetzagentur war zeitweise eingebunden, betonte jedoch, nicht über die Rechtmäßigkeit der Inhalte zu entscheiden. Kritiker bemängeln, dass es sich um ein intransparentes, privatisiertes Verfahren ohne klare rechtliche Kontrolle handelt.
Besondere Aufmerksamkeit erregte die Veröffentlichung interner Sperrlisten infolge einer Fehlkonfiguration bei einem Provider. Dadurch wurde bekannt, dass zahlreiche Domains gesperrt waren, obwohl die beanstandeten Inhalte teils seit Jahren nicht mehr verfügbar waren. Analysen zeigten laut Kritikern erhebliche Defizite beim Monitoring: Ein erheblicher Teil der Sperren sei veraltet oder unberechtigt gewesen. Zudem änderten einige Anbieter ihre Sperrmechanismen, sodass Nutzer nicht mehr erkennen können, ob eine Seite gezielt gesperrt wurde oder lediglich nicht erreichbar ist. Diese erschwerten Transparenz- und Crowdsourcing-Projekte, die Sperrmaßnahmen dokumentieren wollen.
Mit dem 2025 vorgestellten „Kodex 2.0“ kündigte die CUII an, sich künftig stärker auf Gerichtsurteile zu stützen. Laut Lina wirke das Ganze wie ein PR-Stunt. „Es scheint nämlich so, als würden die Internetanbieter oft einfach nicht vor Gericht auftauchen. Dann gibt es ein sogenanntes ‚Versäumnisurteil‘, wodurch der Richter die ganze Sache also gar nicht inhaltlich tief prüft. Und dieses eine Urteil kann die CUII jetzt vorzeigen, und somit sperren dann alle anderen Internetanbieter in der CUII die Seite freiwillig", sagt Northernside. Wie das genau ablaufe, sei sehr schwer zu sagen, von der CUII aus gebe es leider nicht viele Informationen. "Die Informationen mussten wir uns aus IFG-Anfragen [IFG: Informationsfreiheitsgesetz, Anm.d.R] und Anfragen an Gerichte zusammenpuzzeln. Wir wissen daher auch, dass die Bundesnetzagentur selbst um kontradiktorische (’richtige’) Urteile gebeten hat, keine Versäumnisurteile“.