Arbeitsweg, Schule, Schnee schippen: Was tun bei Glätte und Schnee?
Sturmtief "Elli" kommt mit Schnee und Glatteis. Was bedeutet das für Arbeitnehmer und Eltern? Wer muss Schnee schippen und wie oft? Alena Lagmöller und Philip Raillon beantworten die wichtigsten Fragen.

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Gesetzliche Regeln im Unwetter Warum man trotz Schnee und Eis zur Arbeit muss
Stand: 08.01.2026 15:27 Uhr
Sturmtief" Elli" kommt mit Schnee und Glatteis. Was bedeutet das für Arbeitnehmer und Eltern? Wer muss Schnee schippen und wie oft? Was es rechtlich zu beachten gilt.
Muss ich bei Blitz-Eis oder Starkschnee zur Arbeit fahren?
Der Grundsatz ist: Angestellte müssen pünktlich am Arbeitsplatz sein. Sie tragen das sogenannte Wegerisiko, müssen also bei Schnee im Zweifel früher von zu Hause losfahren. Angestellte haben auch keinen gesetzlichen Anspruch auf Homeoffice. Das kann sich nur im Einzelfall aus dem Arbeits- oder Tarifvertrag ergeben. Daher ist der Ratschlag für den Winterfreitag: Frühzeitig gemeinsam mit dem Vorgesetzen nach Lösungen suchen.
Wer wegen des schlechten Wetters zu spät zur Arbeit kommt, macht Minusstunden. Betroffene müssen die grundsätzlich nicht nacharbeiten. Sie bekommen für die fehlenden Stunden aber auch keinen Lohn. Etwas anderes gilt, wenn der Betrieb ein Gleitzeitmodell hat und Arbeitnehmende Über- und Minusstunden ohnehin ausgleichen. Dann müssen sie die Minusstunden nacharbeiten, bekommen aber weiter ihr normales Gehalt.
Wer wegen des extremen Winterwetters zu spät oder gar nicht kommt, kann in der Regel nicht abgemahnt werden, so die Gewerkschaft IG Metall. Beschäftigte sollten dann die Chefin oder den Chef anrufen und mitteilen, dass sie später oder gar nicht kommen können. Es gilt weiter: Wer nicht arbeitet, bekommt keinen Lohn.
Was gilt für die Schulen?
Die Regeln können sich in den einzelnen Bundesländern unterscheiden. In Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein beispielsweise können Eltern bei besonders schlechtem Wetter ihre Kinder zu Hause behalten. Das gilt, wenn Eltern eine besondere Gefahr auf dem Schulweg befürchten. Das ist dann eine entschuldigte Fehlzeit. Die Eltern sollten in diesem Fall morgens die Schule informieren. Die Kinder müssen gegebenenfalls Aufgaben zu Hause erledigen.
Bei Extremwetter können die zuständigen Behörden den Präsenzunterricht aussetzen, wie die Schulbehörde Hamburg am morgigen Freitag. Dort findet an keiner Schule Präsenzunterricht statt, Kinder müssen zu Hause bleiben. Für Kinder bis Klasse 6 soll es in Hamburg eine Notbetreuung geben, teils findet Distanzunterricht statt.

