Brasilien: Lula legt Veto gegen Haftverkürzung von Bolsonaro ein
Mit einem Gesetz will das brasilianische Parlament die Haftstrafe von Ex-Präsident Bolsonaro von 27 auf etwa zwei Jahre verkürzen. Präsident Lula stellt sich dagegen.
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Mit einem Gesetz will das brasilianische Parlament die Haftstrafe von Ex-Präsident Bolsonaro von 27 auf etwa zwei Jahre verkürzen. Präsident Lula stellt sich dagegen.
Aktualisiert am 8. Januar 2026, 19:38 Uhr Quelle: DIE ZEIT, Reuters, AFP, skö

Mit einem neuen Gesetz soll der ehemalige brasilianische Präsident Bolsonaro rund 25 Jahre Hafterleichterung bekommen. Am dritten Jahrestag von dessen Umsturzversuch legte Präsident Lula nun sein Veto dagegen ein. © Jorge Silva/Reuters
Der brasilianische Präsident Luiz Inácio Lula da Silva hat sich mit einem Veto gegen eine Haftverkürzung seines Vorgängers Jair Bolsonaro gestellt. Das Parlament hatte zuvor ein Gesetz verabschiedet, das eine deutliche Verkürzung der Haftstrafe des ehemaligen Präsidenten vorsieht. Allerdings kann der Kongress das Veto mit einer Mehrheitsentscheidung wieder aufheben.
Wegen eines geplanten Umsturzes nach seiner Niederlage bei der Wahl 2022 hatte das Oberste Gericht des lateinamerikanischen Landes Bolsonaro zu einer Haftstrafe von 27 Jahren verurteilt. Seit dem vergangenen November sitzt der 70-Jährige im Gefängnis. Nach derzeit geltendem Recht muss Bolsonaro mindestens acht Jahre dieser Strafe absitzen. Im Dezember stimmten jedoch beide Parlamentskammern in der Hauptstadt Brasília für eine deutliche Verkürzung. Demnach soll die Haft auf etwas mehr als zwei Jahre verkürzt werden.
Umsturzversuch in Brasília
Bolsonaro hatte den Wahlsieg seines linksgerichteten Nachfolgers Lula nicht explizit anerkannt und immer wieder von Wahlbetrug gesprochen. Am 8. Januar 2023 hatten Tausende Bolsonaro-Anhänger das Regierungsviertel gestürmt. Sie attackierten und verwüsteten das Parlament, das Oberste Gericht und den Präsidentenpalast.
Etwa 2.000 Menschen wurden wegen des Angriffs festgenommen. Viele der Beteiligten in Brasilien wurden vom Obersten Gerichtshof wegen versuchten Staatsstreichs und anderer Verbrechen verurteilt. Für sie sieht der Gesetzentwurf ebenfalls Strafmilderungen vor.