Ende der Blockadehaltung: Vonovia knickt bei Balkonkraftwerk ein
Nach monatelangem Rechtsstreit gibt Deutschlands größter Vermieter den Widerstand gegen eine Mini-Solaranlage auf und ermöglicht einen wichtigen Präzedenzfall.
Die Auseinandersetzung über die private Energiewende auf dem Balkon hat einen Wendepunkt erreicht. Das größte deutsche Wohnungsunternehmen Vonovia hat in einem Rechtsstreit um die Installation eines Balkonkraftwerks nachgegeben. Ein Mieter aus Aachen, der monatelang gegen die Auflagen des Immobilienriesen kämpfte, darf seine Anlage nun vorbehaltlos betreiben. Dieser Rückzug vor Gericht dürfte Signalwirkung haben: Er stellt die bisherige Strategie vieler Vermieter in Frage, die Installation von Steckersolargeräten durch hohe bürokratische Hürden faktisch zu verhindern.
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) unterstützte die Klage des Mieters. Sie sieht in dem Ausgang einen Erfolg für den Umstieg auf erneuerbare Energien in Bürgerhand. Zuvor hatte die Vonovia versucht, den Betrieb der Anlage durch Anforderungen zu erschweren, die für private Anwender kaum zu erfüllen sind. Der Bochumer Konzern forderte etwa detaillierte Windlastberechnungen, statische Nachweise und die Einhaltung der strengen Normen für Vertikalverglasungen. Mit der nun erfolgten Zustimmung vor Gericht hat sich der Rechtsstreit zugunsten des Mieters erledigt. Vonovia muss laut der DUH zudem die Kosten des Verfahrens tragen.
Hohe Vonovia-Anforderungen
Korrespondenzen des Unternehmens mit Mietinteressenten für Balkonkraftwerke verdeutlichten die Verweigerungshaltung von Vonovia. In technischen Leitfäden und Checklisten waren für Anlagen mit einer Leistung von lediglich 600 Watt Anforderungen formuliert, die üblicherweise bei der Errichtung von industriellen Blockheizkraftwerken oder großflächigen Photovoltaik-Dachanlagen gelten. So ging es etwa unter dem Aspekt der elektrischen Sicherheit um eine Vorprüfung sowie die Installation durch Fachbetriebe. Gleichzeitig machte die Firma technische Vorgaben, wie die Montage einer speziellen Wieland-Steckdose ohne Bohrlöcher oder sichtbare Kabelverlegungen an der Fassade.
Die Ironie dabei: Während Vermieter bei Balkonkraftwerken oft auf strengste Einhaltung technischer Normen pochen, profitieren sie an anderer Stelle von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. Laut einem Urteil von 2008 sind Haus- oder Wohnungsbesitzer nicht verpflichtet, ohne konkreten Anlass regelmäßige Generalinspektionen der Elektroleitungen in ihren Wohnungen durchzuführen. Dies führt dazu, dass alte Elektrik in Deutschland weitgehend Bestandsschutz genießt. Die Diskrepanz zwischen der gewünschten Hochtechnologie am Balkon und dem oft desolaten Zustand der Inneninstallationen führt die selektive Auslegung von Sicherheitsaspekten seit Langem vor Augen.
Schuko-Steckdose reicht aus
Ein Urteil des Amtsgerichts Hamburg-Wandsbek von Anfang Dezember untermauere zudem die Rechte der Mieterseite, erläutert die DUH. Die Richter haben demnach klargestellt, dass pauschale Bedenken hinsichtlich der Optik oder allgemeine Haftungsrisiken nicht ausreichen, um eine Verweigerung zu rechtfertigen. Besonders bedeutsam sei zudem die gerichtliche Bestätigung, dass der Anschluss über eine herkömmliche Schuko-Außensteckdose zulässig ist. Eine . Damit bricht eine weitere Barriere weg: Vermieter , die eine Installation durch Fachpersonal zwingend erforderlich machten.