Ermittlungen gegen Oligarch Usmanow nach Zahlung eingestellt
Drei Jahre ist in München gegen den russischen Oligarchen Usmanow ermittelt worden. Nun wird auch ein zweites Verfahren gegen eine Millionenzahlung eingestellt - aufgrund von "Besonderheiten des vorliegenden Einzelfalls".
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Stand: 30.12.2025 17:28 Uhr
Drei Jahre ist in München gegen den russischen Oligarchen Usmanow ermittelt worden. Nun wird auch ein zweites Verfahren gegen eine Millionenzahlung eingestellt - aufgrund von "Besonderheiten des vorliegenden Einzelfalls".
Von BR24 Redaktion
Die Staatsanwaltschaft München II hat ein Verfahren gegen den russischen Oligarchen Alischer Usmanow gegen Zahlung einer Geldauflage von zehn Millionen Euro eingestellt. Das teilte die Behörde in München mit. Als Erstes hatte die "Süddeutsche Zeitung" über die Einstellung berichtet [externer Inhalt, möglicherweise Bezahlinhalt].
Usmanow gilt als Unterstützer Putins
Die Staatsanwaltschaft hatte wegen Verdachts zweier Verstöße gegen das Außenwirtschaftsgesetz und möglicher Sanktionsverstöße gegen Usmanow ermittelt, der als Unterstützer des russischen Präsidenten Wladimir Putin gilt. Die Europäische Union hatte wenige Tage nach dem Angriff Russlands auf das Nachbarland am 28. Februar 2022 Sanktionen verhängt – auch Usmanow stand auf der Sanktionsliste.
Verdacht auf Verstöße gegen Außenwirtschaftsgesetz
Nach Angaben der Ermittler bestand der Verdacht, dass Usmanow im Zeitraum von April bis September 2022 über im Ausland ansässige Unternehmen rund 1,5 Millionen Euro für die Überwachung zweier Immobilien in Rottach-Egern am Tegernsee bezahlt haben soll.
Zudem soll er diverse Wertgegenstände, etwa Schmuck, Gemälde und Weine, nicht bei der zuständigen Behörde gemeldet haben. Die Verteidigung allerdings habe die Verbindung Usmanows zu den involvierten Unternehmen und Wertgegenständen und die Anwendbarkeit der EU-Sanktionsvorschriften auf den vorliegenden Sachverhalt bestritten.
Einstellung aufgrund von "Besonderheiten des vorliegenden Einzelfalls"
Angesichts der "Besonderheiten des vorliegenden Einzelfalls" sei das Verfahren mit Zustimmung des zuständigen Landgerichts München II und des Beschuldigten eingestellt worden. "Neben einer Vielzahl höchstrichterlich ungeklärter Rechtsfragen war insbesondere zu berücksichtigen, dass es sich teilweise um Formalverstöße gehandelt haben soll", hieß es in der Mitteilung.