Feuerwerk aus Polen: Billiger, lauter, riskanter?
Viele Deutsche kaufen ihr Silvesterfeuerwerk im polnischen Grenzhandel. Doch nicht alle Knaller dürfen über die Grenze gebracht werden. Verbraucherschützer warnen vor den Gefahren. Von J. Sagmeister und M. Lietz.
 | dpa")
Stand: 31.12.2025 11:54 Uhr
Viele Deutsche kaufen ihr Silvesterfeuerwerk im polnischen Grenzhandel. Doch nicht alle Knaller dürfen über die Grenze gebracht werden. Verbraucherschützer warnen vor den Gefahren.
Schon seit Monaten brummt das Böller-Geschäft im Funke Store im polnischen Slubice. Der Fachhandel in der Nachbarstadt von Frankfurt (Oder) wird von Kundinnen und Kunden aus ganz Deutschland besucht, erzählt Inhaberin Mariola Scherner. Denn in Polen darf man ganzjährig Feuerwerk verkaufen, und das hat auch dieses Jahr wieder zahlreiche Silvesterfans über die Grenze gelockt.
Manche Kunden würden bis zu 3.000 Euro ausgeben, sagt Mariola Scherner, im Durchschnitt seien es etwa 500 Euro pro Kunde. Die Gründe für den Einkauf im Nachbarland sind für viele: Es kracht länger und kostet weniger. "Das Preisleistungsverhältnis ist hier besser", sagt etwa Kunde Nico Neumann. "Ich habe Batterien für 140 Euro gekauft, die ein tolles Bild machen werden und in Deutschland bestimmt 200 Euro gekostet hätten."
Über die Grenzkontrollen macht sich der Familienvater keine Gedanken. "Ich wurde schon mal angehalten, aber mit dem Kassenzettel und CE-Kennzeichen auf der Verpackung ging das an ohne Probleme", erzählt er.
Was bei der Einfuhr gilt
Es ist grundsätzlich möglich, Feuerwerkskörper von Polen nach Deutschland einzuführen. Entscheidend ist, dass die Artikel ein CE-Zeichen und eine vierstellige Registriernummer tragen. Beides weist auf die Einhaltung der EU-Sicherheitsstandards hin.
"Diese Kennzeichnung von Feuerwerkskörpern ist sowohl für kontrollierende Behörden als auch für den Verbraucher wichtig und hilfreich", sagt Sabine Giese vom Landesamt für Arbeit- und Verbraucherschutz in Brandenburg. "Es sagt aus, dass dieses Feuerwerk geprüft ist und damit auch sicher ist."
Zudem gilt es, auf die verschiedenen Kategorien zu achten. Für Privatpersonen ohne spezielle Ausbildung sind nur die Klassen F1 ("Kleinstfeuerwerk") und F2 ("Kleinfeuerwerk") erlaubt, also etwa Wunderkerzen, Böller und Raketen.
Höhere Kategorien wie F3 oder F4 dürfen nur mit behördlicher Genehmigung verwendet werden. "Wir beobachten schon seit einigen Jahren eine erhebliche Zunahme von Anträgen auf Erteilung von solchen Sprengstoff-Erlaubnissen", sagt Verbraucherschützerin Sabine Giese.
Sprengstoffschein ohne Fachkunde
Der kleine Sprengstoffschein für die Kategorie F3 ist recht unkompliziert bei Stadt- und Kreisverwaltungen zu beantragen: Besondere Fachkunde im Umgang muss nicht nachgewiesen werden. Mann muss mindestens 21 Jahre alt sein, keine Vorstrafen und keine gesundheitlichen Einschränkungen haben.
Der Funke Store arbeitet mit farblich gekennzeichneten Preisschildern, um seine Kundinnen und Kunden aufzuklären: Für Artikel der Kategorie 1 und 2, die man legal nach Deutschland einführen kann und solche, für die man einen Schein braucht. "Wenn jemand so einen Artikel kauft, dann weisen wir den beim Kauf darauf hin", sagt Inhaberin Mariola Scherner. "Manche kaufen die Artikel trotzdem, ohne einen Schein zu haben - das ist dann ihr Risiko."
Verbraucherschützerin warnt vor Böllern aus Polen
Verstöße gegen das Sprengstoffgesetz würden Jahr für Jahr zunehmen, auch weil mehr kontrolliert werde, sagt Sabine Giese vom Landesamt für Arbeit- und Verbraucherschutz in Brandenburg. Sie bearbeitet Fälle von mutmaßlich illegal eingeführter Pyrotechnik, die als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden. Bis zu 50.000 Euro Bußgeld drohen bei einem vorsätzlichen Verstoß.
Auch wenn man sich an alle Regeln hält, warnt die Verbraucherschützerin: Böller aus dem polnischen Fachhandel seien gefährlicher, weil sich der Böllerinhalt trotz gleicher Kategorie unterscheide. "Wenn Feuerwerkskörper mit mehr Inhaltsstoffen - also mehr Blitzknallsatz - bestückt sind, dann muss man davon ausgehen, dass die Gefahren, die von diesem Feuerwerk ausgehen, auch größer sind", sagt Sabine Giese.
Zoll beschlagnahmt Tonnen illegaler Böller
Eine noch größere Gefahr geht von illegalem Feuerwerk aus. Davor warnen Polizei und Feuerwehr seit Tagen auch in den Sozialen Medien mit eindrucksvollen Videos, in denen sie simuliert, wie schnell Böller Finger oder gar die ganze Hand wegsprengen können.
Auch der Zoll warnt vor illegaler Pyrotechnik aus dem Ausland. Bis Mitte Dezember hatte das Hauptzollamt Dresden bereits knapp 1,4 Tonnen sichergestellter nicht konformer Feuerwerkskörper verzeichnet. Funke-Store-Inhaberin Mariola Scherner rät dazu, die Informationen zum jeweiligen Produkt vor der Verwendung genau zu lesen. "Man muss sich vorher informieren und die Abstände einhalten, dann ist es sicher", sagt sie.
Am Silvestertag selbst bleibt ihr Geschäft allerdings geschlossen - auch aus Sicherheitsgründen. "Da kommen die meisten Leute, die alkoholisiert sind und die möchte ich hier nicht haben," sagt sie.
