Flugverkehr: Bund lehnt Ländervorstoß für Boarding-Ausweiskontrolle ab
Der Bundesrat will Fluglinien zu Identitätskontrollen am Gate verpflichten. Die Bundesregierung positioniert sich jedoch dagegen – und stößt damit auf Kritik.
Der Bundesrat will Fluglinien zu Identitätskontrollen am Gate verpflichten. Die Bundesregierung positioniert sich jedoch dagegen – und stößt damit auf Kritik.
11. Januar 2026, 6:40 Uhr Quelle: DIE ZEIT, dpa, mp
Ihr Browser unterstützt die Wiedergabe von Audio Dateien nicht. Download der Datei als mp3: https://zon-speechbert-production.s3.eu-central-1.amazonaws.com/articles/a80f634a-7eed-472c-aefb-92fd63817d5d/full_840a880aefc73013cf49d384e87b3c336eb7e552f2b384c39496778b5ea3ff3e356675205d0cda82df674d87dcceb0a9.mp3

Reisende am Berliner Flughafen: Polizeivertreter wünschen sich mehr Kontrollen. © Annette Riedl/dpa
Die Bundesregierung hat einen Vorschlag für verpflichtende Identitätskontrollen vor Besteigen eines Flugzeuges zurückgewiesen und damit Kritik auf sich gezogen. "Wir stehen der Initiative des Bundesrats sehr positiv gegenüber", sagte der Vorsitzende des Bereichs Bundespolizei und Zoll der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Andreas Roßkopf. Es sei bedauerlich, dass das Bundeskabinett dieses Vorhaben der Länder zuletzt nicht unterstützt habe.
Das niedersächsische Innenministerium, das die Initiative im Bundesrat gestartet hatte, zeigte sich ebenfalls enttäuscht. Mit der Pflicht zum Abgleich des Namens auf dem Ausweis und der Bordkarte solle "sichergestellt werden, dass die Identität der Fluggäste bekannt ist und diese bei Straftaten auch für polizeiliche Zwecke genutzt werden kann", teilte eine Ministeriumssprecherin mit.
Die Pflicht zur Erhebung dieser Daten und ihre Übermittlung zwischen Abflug- und Zielstaat würden für die Bundespolizei eine "sehr große Erleichterung in der täglichen Arbeit" darstellen. Dass Airlines aus anderen Staaten entsprechende Daten an die Bundespolizei übermitteln, fände Roßkopf wünschenswert. Das sei aber unwahrscheinlich, solange es in Deutschland keine Pflicht zum Abgleich von Bordkarte und Ausweis gibt.
Beratungen zum neuen Luftsicherheitsgesetz laufen noch
Der Bundesrat hatte in der letzten Sitzung des vergangenen Jahres am 19. Dezember eine Änderung in einem Gesetzentwurf vorgeschlagen, über den der Bundestag aktuell berät. Konkret geht es um die geplante Reform des Luftsicherheitsgesetzes, die unter anderem auch Fragen der Drohnenabwehr betrifft. Die Länderkammer hat sich auf Initiative Niedersachsens dafür ausgesprochen, Luftfahrtunternehmen zu verpflichten, vor dem Einstieg in ein Flugzeug die Ausweisdokumente der Fluggäste mit den Angaben auf der Bordkarte abzugleichen beziehungsweise mit den Buchungsdaten.