Freitag: X-Geldstrafe wegen Leistungsschutzrecht, Erbgut von Leonardo da Vinci
X boykottiert Leistungsschutzrecht + Erbgut auf Da-Vinci-Zeichnung + Kritik an Legos Smart Bricks + Fritzbox-Update nach 13 Jahren + Podcast zu IT-Forensik
X muss der Presseagentur AFP 170.000 Euro zahlen, weil es gerichtlich geforderte Daten nicht liefert. AFP wollte das ehemalige Twitter gerichtlich zur Einhaltung des Leistungsschutzrechts zwingen, weil X Verhandlungen verweigert. In einem weiteren Verfahren zweier französischer Tageszeitungen drohen 60.000 Euro täglich, wenn X keine Daten offenlegt. Derweil haben Wissenschaftler auf einer Leonardo da Vinci zugeschriebenen Zeichnung männliches Erbgut gefunden, aber auch von Bakterien, Pflanzen, Pilzen und Viren. Sie verknüpfen es mit anderen Dokumenten, etwa Briefe und andere Dokumente von Verwandten da Vincis, um herauszufinden, ob es sich tatsächlich um Erbgut des Künstlers handelt. Neu sind hingegen die Smart Bricks von Lego, die etwa Soundeffekte beim Bewegen eines in der Hand gehaltenen Raumschiffs erzeugen. Laut Kritikern könnten diese elektronischen Lego-Steine Kinderfantasien untergraben. Lego hält dagegen. Man will zwar nicht komplett digital werden, aber Smart Play ist die Zukunft – die wichtigsten Meldungen im kurzen Überblick.
Wegen Nichtbefolgung eines Gerichtsurteils muss der Mikroblogging-Dienst X in Frankreich 170.000 Euro an die Presseagentur Agence France-Press (AFP) zahlen. Denn entgegen früheren Gerichtsentscheidungen hat X Daten über die Nutzung von AFP-Inhalten nicht offengelegt. Hinzu kommen laut Entscheidung des Tribunal de Paris vom Donnerstag 60.000 Euro Verfahrenskosten. Hintergrund ist, dass die Betreiberfirma xAI versucht, das europäische Leistungsschutzrecht zu boykottieren. Nicht nur weigert sie sich, mit Verlagen zu verhandeln, sie ignoriert auch Gerichtsurteile. In einem zweiten Verfahren greift das Gericht schon strenger ein und droht bei Nichtbefolgung des Urteils ab 10. Februar mit 60.000 Euro Strafe pro Tag: Französische Geldstrafe für X wegen Boykott des Leistungsschutzrechts.
Auf der Suche nach dem Erbgut des Renaissance-Wissenschaftlers und -Künstlers Leonardo da Vinci meldet eine Forschergruppe einen möglichen Durchbruch: Auf einer da Vinci zugeschriebenen Kreidezeichnung haben sie männliches Erbgut gefunden. Gewissheit gibt es keine, aber schon die angewandten Methoden sind ein Meilenstein. Nach eigenen Angaben haben die Forscher der Kreidezeichnung, die als „Heiliges Kind“ bekannt ist und den Kopf eines Kleinkindes zeigt, mit forensischen Methoden Erbgut-Proben entnommen. Das hatten sie an weniger wertvollen Kunstwerken geübt. Demnach wurde Erbgut von Bakterien, Pflanzen, Pilzen, Viren und auch einem Mann gefunden. Besonders auf der Rückseite wurde Erbgut entdeckt: Auf den Spuren Leonardo da Vincis.