Glatteis-Warnung: Wo fällt der reguläre Schulunterricht am Montag aus?
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Aktualisiert am 11. Januar 2026, 17:38 Uhr Quelle: dpa Niedersachsen

In Teilen Niedersachsens als auch in Bremen wird auch am Montag der Präsenzunterricht ausgesetzt. (Archivbild) © Hauke-Christian Dittrich/dpa
Der reguläre Schulunterricht fällt auch am Montag für viele Kinder, Jugendliche und Erwachsene in den Bundesländern Niedersachsen und Bremen aus. Grund ist eine Warnung vor unwetterartigem Glatteis. Bei spiegelglatten Straßen kann der Weg zur Schule riskant werden, Schulbusse fahren vielerorts nicht.
Mitunter gibt es Distanzunterricht – vor allem für Berufsschüler und -schülerinnen. Ob Lehrkräfte ihre Klassen per Video-Schalte unterrichten, entscheiden vielerorts die Schulen selbst. Für die Jahrgänge bis zur zehnten Klasse müssen niedersächsische Schulen eine Notbetreuung organisieren. Folgende Landkreise und kreisfreie Städte haben Schulausfälle angekündigt:
- Region Hannover
- Stadt Hannover
- Stadt Oldenburg
- Landkreis Oldenburg
- Landkreis Peine
- Landkreis Wesermarsch
- Landkreis Hildesheim
- Stadt Hildesheim
- Landkreis Cuxhaven
- Landkreis Hameln-Pyrmont
- Stadt Wilhelmshaven
- Landkreis Leer
- Landkreis Stade
- Landkreis Aurich
- Landkreis Göttingen
- Stadt Göttingen
- Landkreis Rotenburg/Wümme
- Landkreis Vechta
- Landkreis Nienburg/Weser
- Stadt Emden
- Landkreis Wittmund
- Landkreis Friesland
- Stadt Delmenhorst
- Landkreis Celle
- Landkreis Ammerland
- Landkreis Cloppenburg
- Landkreis Diepholz
- Stadt Bremerhaven
- Landkreis Northeim
- Landkreis Emsland
- Landkreis Schaumburg
- Landkreis Verden
- Landkreis Uelzen
- Landkreis Gifhorn
- Landkreis Helmstedt
- Landkreis Heidekreis
- Landkreis Holzminden
- Landkreis Osterholz
- Landkreis Lüchow-Dannenberg
- Landkreis Harburg
- Stadt Wolfsburg
In Niedersachsen treffen die Landkreise und kreisfreien Städte die Entscheidung, ob der Unterricht witterungsbedingt ganz oder in Teilen ausfällt. Um das aktuelle Wetter zu berücksichtigen, passiert das laut Kultusministerium meist am Vorabend oder am frühen Morgen des Schultags. Eine Vorgabe des Landes, bis wann die Schulen und Kommunen die Entscheidung mitteilen sollen, gibt es nicht.
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