Indonesien: Außerehelicher Sex in Indonesien künftig strafbar
In Indonesien gelten seit dem Jahreswechsel auch für Besucher aus dem Ausland strenge Regeln: Sex außerhalb einer Ehe kann mit bis zu einem Jahr Haft bestraft werden.
In Indonesien gelten seit dem Jahreswechsel auch für Besucher aus dem Ausland strenge Regeln: Sex außerhalb einer Ehe kann mit bis zu einem Jahr Haft bestraft werden.
Aktualisiert am 2. Januar 2026, 15:24 Uhr Quelle: DIE ZEIT, AP, edd
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In Indonesien kann außerehelicher Sex seit dem Jahreswechsel mit bis zu einem Jahr Haft bestraft werden. © Bay Ismoyo/AFP/Getty Images
In Indonesien ist zum Jahreswechsel ein neues konservatives Strafgesetzbuch in Kraft getreten. Das Dokument stellt Sex außerhalb der Ehe unter Strafe und führt Strafen für die Beleidigung des Präsidenten und staatlicher Institutionen wieder ein. Das Strafgesetzbuch gilt sowohl für indonesische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger als auch für Besucherinnen und Besucher aus dem Ausland.
Sex außerhalb der Ehe kann in Indonesien künftig mit bis zu einem Jahr Haft geahndet werden. Wenn ein unverheiratetes Paar zusammenwohnt, droht diesem eine Strafe von bis zu sechs Monaten Haft.
Queerer Sex bleibt erlaubt
Fälle von Ehebruch können laut dem Strafgesetzbuch zudem nur verfolgt werden, wenn es dazu eine Beschwerde von einem Ehepartner oder einer Ehepartnerin, Eltern oder Kindern gibt. Damit will die Regierung verhindern, dass das Gesetz willkürlich angewandt wird, unter anderem gegen Touristinnen und Touristen.
Als positiv für Angehörige sexueller Minderheiten wird der Verzicht auf einen vorgeschlagenen Artikel in dem Strafgesetzbuch gewertet, der gleichgeschlechtlichen Sex unter Strafe gestellt hätte. Gegen diesen Artikel hatte es Widerstand von zivilgesellschaftlichen Gruppen gegeben.
Mehrere Jahre Haft für Gotteslästerung
Bei einer Verurteilung wegen eines sogenannten "Angriffs auf die Ehre oder Würde" eines Staatschefs drohen Haftstrafen von bis zu drei Jahren.
Das Strafgesetzbuch weitet auch existierende Gesetze gegen Gotteslästerung aus. Für Fälle, die mutmaßlich vom Kern der Lehre der sechs offiziell anerkannten Religionen in Indonesien abweichen, sind Haftstrafen von bis zu fünf Jahren möglich. Eine Verbindung zu marxistisch-leninistischen Organisationen kann mit bis zu zehn Jahren Haft geahndet werden. Für die Verbreitung kommunistischer Ideologie sind bis zu vier Jahre Haft möglich.