Justiz: Mordprozesse in Hessen – Zwischen Aufklärung und Trauma
2. Januar 2026, 4:00 Uhr Quelle: dpa Hessen

Mordprozesse stellen Gerichte und Angehörige vor große Herausforderungen. (Symbolbild) © Silas Stein/dpa
Kein Jahr in Hessen, in dem nicht Mord und Totschlag begangen werden, kein Jahr ohne Mordprozesse. Auch 2026 stehen große Verfahren vor den hessischen Schwurgerichtskammern an.
Erwartet wird etwa der Prozess gegen einen Mann, der im April 2025 einen Doppelmord in Bad Nauheim begangen haben soll. Mit zehn Schüssen soll der damals 29-Jährige zwei 28 und 59 Jahre alte Männer getötet haben, sein 36 Jahre alter Bruder soll Beihilfe geleistet haben. Die Anklage ist bereits erhoben. Doch wie geht es danach für die Ermittler, die Justiz - und die Angehörigen von Opfern - eigentlich weiter?
Umfangreiche Ermittlungen vor dem Prozess
Zunächst erfordern Mordprozesse wie dieser akribische Ermittlungsarbeit im Vorfeld. «Anklagen wegen Mordes zeichnen sich dadurch aus, dass sie in aller Regel von Polizei und Staatsanwaltschaft sehr gut ausermittelt sind», sagt Frank Wamser, Landesvorsitzender Deutscher Richterbund Hessen. Die Hauptverhandlung vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichts könne daher in aller Regel ohne Nachermittlungen stattfinden.
Bei der Tötung eines Menschen sei eine hohe Hemmschwelle zu überwinden, erläutert der Vorsitzende Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main. Daher werde bei Mordprozessen in aller Regel ein psychiatrischer Sachverständiger hinzugezogen, der beurteilen soll, ob der Angeklagte während der Tat schuldfähig war. Dabei komme es vor allem darauf an, «ob der Angeklagte Einsichtsfähigkeit in die Tragweite seiner Handlung hatte und ob er gemäß seiner Einsicht sein Verhalten steuern konnte».
Angehörige nehmen oft als Nebenkläger an Verhandlung teil
Die zentrale Rolle in einem Mordprozess spielen laut Wamser die drei Berufsrichter sowie die zwei ehrenamtlichen Richter der Schwurgerichtskammer des Landgerichts. Sie verfügen jeweils über das gleiche Stimmrecht. Neben dem Staatsanwalt als Vertreter der Anklagebehörde sowie dem Verteidiger des Angeklagten seien häufig noch Nebenkläger - meist unmittelbare Angehörige der getöteten Person - am Prozess beteiligt.
«Insoweit muss das Gericht auch darauf achten, dass bei der Erörterung von Details des Mordes auf die Gefühle der Angehörigen Rücksicht genommen wird», erklärt Wamser. Das schließe zwar nicht aus, dass die Tat in allen notwendigen Einzelheiten erörtert werde, etwa durch Verlesen des Obduktionsberichts oder durch die Einsichtnahme von Fotos. «Hierbei wird sich das Gericht aber einer einfühlsamen Vorgehensweise bedienen, sodass eine Retraumatisierung der Angehörigen bestmöglich vermieden werden kann», betont er.
Prozess wichtig für Verarbeitung der Tat
Für die Angehörigen sei es einerseits belastend, dem Täter zu begegnen und Details der Tat zu erfahren, sagt der Anwalt und Präventionsbeauftragte des Opfervereins Weißer Ring Hessen, Ulrich Warncke. «Andererseits wollen sie wissen, was das für ein Mensch ist, der das gemacht hat. Warum hat er das getan? Übernimmt er Verantwortung, oder nicht? Das ist ein ganz wichtiger Verarbeitungsprozess.»
Den Familien und Freunden der Opfer gehe es neben der rechtlichen Klärung darum, Wahrheit und Gerechtigkeit zu erlangen. Die juristische Aufarbeitung sei für sie von großer Bedeutung und ein entscheidender Einschnitt. «Wird eine Tat nicht aufgearbeitet und der Täter nicht zur Rechenschaft gezogen, kann das doppelt traumatisierend wirken.»
«Versuchen, das Unfassbare doch irgendwie zu fassen»
Er habe die Erfahrung gemacht, dass die Angehörigen sich Klarheit über das Geschehene erhofften, sagt Warncke. Die allermeisten machten in Mordprozessen von der Möglichkeit gebrauch, als Nebenkläger teilzunehmen. «Sie wollen in der Regel jeden Verhandlungstag dabei sein und genau wissen, wie und warum es zu der Tat kam. Sie wollen versuchen, das Unfassbare doch irgendwie zu fassen.» Zugleich bestehe eine ganz immense Angst, dass der Täter doch irgendwie davonkommt.
In aller Regel sei das nicht der Fall. «Aber wenn es aus ihrer Sicht ein mildes Urteil gibt, ist das sehr bitter für sie.» Dabei gehe es ihnen nicht um Rache, sondern um das Gefühl, nicht ernst genommen worden zu sein und dass dem Täter mehr geglaubt worden sei als ihnen.
Strafzumessung bei Mord
Die Strafzumessung ist komplex. Bei einem Schuldspruch verurteile das Gericht in aller Regel auf lebenslange Freiheitsstrafe, sagt Wamser. «Das bedeutet, dass erstmals nach 15 Jahren überprüft werden kann, ob eine Haftentlassung in Betracht kommt.» Voraussetzung hierfür sei vor allem, dass dem Verurteilten eine günstige Sozialprognose gegeben werden kann. «Das heißt, dass bei seiner Haftentlassung ein soziales Umfeld wie Familie, Freunde, Wohnung und Arbeit zur Verfügung steht, die ein erneutes Straffälligwerden verhindern können.»
Bei Mordfällen, die sich durch eine besondere Schwere auszeichnen, könne das Gericht die besondere Schwere der Schuld feststellen. «Dies ist etwa dann der Fall, wenn der Angeklagte mehr als einen Menschen getötet hat oder wenn er mehrere Mordmerkmale verwirklicht hat, also etwa sowohl zur Befriedigung des Geschlechtstriebes als auch grausam getötet hat.» In diesen Fällen komme die vorerwähnte Haftentlassung wegen günstiger Sozialprognose in aller Regel erstmals nach 18 Jahren in Betracht.
Unterbringung bei Schuldunfähigkeit möglich
«Schließlich kommt auch eine Sicherungsverwahrung in Betracht, wenn der Angeklagte als so gefährlich erscheint, dass auch nach Verbüßung seiner schuldangemessenen Haftstrafe von ihm weiter Gefahr ausgehen wird.»
Komme der Sachverständige ausnahmsweise zu dem Schluss, dass der Angeklagte nicht schuldfähig war und folge dem die Kammer, komme statt einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe eine Unterbringung einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht. «Diese Unterbringung dauert dann so lange an, wie von dem Angeklagten weiterhin die Gefahr schwerer Straftaten ausgeht.»
Urteil ist wichtiger Schritt für Angehörige
Für die Familien und Freunde der Opfer bilde das Ende der Hauptverhandlung und ein angemessenes, rechtskräftiges Urteil einen wichtigen Beitrag zur Verarbeitung der Tat, sagt Warncke vom Weißen Ring. Zuvor hätten sie oftmals ein Wechselbad aus Schock, Depressionen und wieder Aufrappeln durchlebt. Mit der Nachricht vom Beginn der Hauptverhandlung gehe es dann wieder steil nach unten.
Ein Tiefpunkt bilde dann oftmals der tatsächliche Beginn des Verfahrens. «Dabei sitzt man zum ersten Mal mit dem Angeklagten in einem Raum.» Danach nehme die Spannung meist ein wenig ab, bis die Urteilsverkündung sie wieder sprunghaft ansteigen lasse. Nach dem Urteil falle den Angehörigen oft ein Felsbrocken vom Herzen. «Sie können dann auf ihrem schrecklichen Leidensweg zumindest in dieser Hinsicht einen vorläufigen Schlussstrich ziehen.»
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