Nach Stromausfällen in Berlin: Die Bundesanwaltschaft ermittelt
Nach dem Brandanschlag und den Stromausfällen in Berlin hat die Bundesanwaltschaft die Ermittlungen übernommen. Das bestätigte eine Sprecherin dem SWR auf Nachfrage. Vermutet wird ein terroristisches Motiv. Von Holger Schmidt.

Nach Stromausfällen in Berlin Bundesanwaltschaft ermittelt wegen Terrorverdachts
Stand: 06.01.2026 18:38 Uhr
Nach dem Brandanschlag und den Stromausfällen in Berlin hat die Bundesanwaltschaft die Ermittlungen übernommen. Das bestätigte eine Sprecherin dem SWR auf Nachfrage. Vermutet wird ein terroristisches Motiv.
Der Generalbundesanwalt Jens Rommel hält es für möglich, dass der Stromausfall in Berlin von einer sogenannten inländischen terroristischen Vereinigung, also einer festen Gruppe aus mindestens drei Personen, begangen worden ist.
Genau so hatte die Bundesanwaltschaft 2024 einen Brandanschlag auf einen Strommast im brandenburgischen Grünheide bewertet, der mutmaßlich dem dortigen Tesla-Werk galt, aber auch die Umgebung betroffen hatte.
"Vulkangruppen": Störung aus ideologischen Gründen
Bei dieser terroristischen Vereinigung könnte es sich um die sogenannten "Vulkangruppen" handeln, die schon seit den 2010er Jahren für unterschiedliche Brandanschläge in Berlin und in Brandenburg verantwortlich gemacht werden, beziehungsweise die sich selbst dazu bekannt haben.
"Vulkangruppen" heißen sie, weil in einigen Fällen nach den Anschlägen die Namen von isländischen Vulkanen in Bekennerschreiben auftauchten. Eine Erklärung dafür könnte sein, dass nach dem natürlichen Ausbruch des isländischen Vulkans Eyjafjallajökull 2010 wochenlang der internationale Flugverkehr erheblich beeinträchtigt war - und die "Vulkangruppen" mit ihren Anschlägen genau solche Störung aus ideologischen Gründen erreichen wollen.
Linksterroristisches Spektrum
Ideologisch werden die Taten bei den deutschen Sicherheitsbehörden dem linksterroristischen, antikapitalistischen und globalisierungsfeindlichen Spektrum zugeordnet. Allerdings bleibt bislang unklar, ob die jeweiligen Anschläge auch jeweils von denselben Personen ausgeführt worden sind. Die Ermittlungen betreffen aber nicht nur eine mögliche terroristische Vereinigung, sondern auch weitere Straftaten wie Brandstiftung, verfassungsfeindliche Sabotage und die sogenannte Störung öffentlicher Betriebe.
Durch die Übernahme der Ermittlungen durch die Bundesanwaltschaft ändern sich formale Abläufe. Der Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof ist ab sofort für richterliche Maßnahmen zuständig, üblicherweise wird das Bundeskriminalamt mit den polizeilichen Ermittlungen beauftragt, und ein möglicher Prozess würde vor dem Kammergericht Berlin stattfinden, das in Berlin die Funktion des Oberlandesgerichts hat. Doch dazu müsste es konkrete Beschuldigte geben. Doch derzeit läuft das Verfahren nur gegen Unbekannt.
