Schulschwänzen: Hunderte Jugendliche mussten 2025 wegen Schulschwänzen in Arrest
Die Zahl der Schulverweigerer hat zugenommen. Die Lehrergewerkschaft nennt den Jugendarrest als Strafe eine "schulpolitische und pädagogische Bankrotterklärung".
Die Zahl der Schulverweigerer hat zugenommen. Die Lehrergewerkschaft nennt den Jugendarrest als Strafe eine "schulpolitische und pädagogische Bankrotterklärung".
3. Januar 2026, 1:10 Uhr Quelle: DIE ZEIT, dpa, sbo
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Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft kritisiert die Praxis mehrerer Bundesländer, Schulschwänzer mit Jugendarrest zu bestrafen. © Arno Burgi/dpa
Mehrere Hundert Jugendliche mussten im vergangenen Jahr in Arrest, weil sie die Schule geschwänzt haben. Das geht aus einer Umfrage des RedaktionsNetzwerks Deutschland (RND) hervor. In Niedersachsen und Bremen etwa seien es im ersten Halbjahr insgesamt 241 männliche und 114 weibliche Jugendliche gewesen. Hessen zählte demnach bis zum Oktober 48 Betroffene. Baden-Württemberg, Thüringen, Schleswig-Holstein und Sachsen meldeten geringere Zahlen. Die übrigen Länder haben demnach entweder keine aktuellen Fälle oder erheben deren Anzahl nicht.
Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) kritisierte die Praxis. "Dass Jugendliche wegen wiederholten Schulschwänzens für ein paar Tage ins Gefängnis müssen, ist im Prinzip eine schulpolitische und pädagogische Bankrotterklärung und außerdem, wie oft zu hören ist, weitgehend wirkungslos oder sogar kontraproduktiv", sagte Gewerkschaftschefin Anja Bensinger-Stolze dem RND.
Der Fokus müsse auf Prävention statt Intervention liegen und auf Pädagogik statt Strafe, forderte sie. "Um Schulabsentismus vorzubeugen, ist dreierlei notwendig: ein schulisches Präventionskonzept, eine Art 'Frühwarnsystem' und eine individuelle Betrachtung der Ursachen", sagte die GEW-Vorsitzende.
Zahl der Schulverweigerer hat zugenommen
Das niedersächsische Justizministerium verteidigte die Praxis. Der Arrest für Schulverweigerer sei ein "grundsätzlich taugliches Mittel, um auf Jugendliche einzuwirken". Grundsätzliche fachliche Bedenken gegen das derzeitige Sanktionierungssystem bestünden nicht.
In Deutschland kann Jugendarrest als letztes Mittel gegen notorische verhängt werden, um die Schulpflicht durchzusetzen. Diese Maßnahme kommt unter bestimmten Bedingungen zum Einsatz und ist zeitlich begrenzt ausgestaltet. Ein Jugendarrest liegt eine Stufe unter einer Jugendstrafe.