Volksgesetzgebung: Tschentscher gegen Neutralitätsgebot bei Volksentscheiden
8. Januar 2026, 5:30 Uhr Quelle: dpa Hamburg/Schleswig-Holstein

Für künftige Volksentscheide wünscht sich Tschentscher eine Lockerung des Neutralitätsgebots für Senatsmitglieder. (Archivbild) © Marcus Brandt/dpa
Nach dem erfolgreichen Volksentscheid zur Verschärfung der Hamburger Klimaziele hat Bürgermeister Peter Tschentscher sich für eine Abschaffung des Neutralitätsgebots für Senatsmitglieder im Vorfeld solcher Entscheidungen ausgesprochen. «Bis zum Volksentscheid durfte ich als Bürgermeister nicht klipp und klar sagen: "Ich bin gegen diesen Volksentscheid"», sagte der SPD-Politiker der Deutschen Presse-Agentur. «Das ist eine Schwäche des Hamburger Gesetzes über Volksentscheide.»
Die Bürgerinnen und Bürger erwarteten zu Recht vom Bürgermeister und seiner Regierungsmannschaft, dass sie in grundlegenden Fragen eindeutig Stellung beziehen. «Deshalb ist das Neutralitätsgebot des Senats ein problematischer Punkt, der geändert werden muss.»
Bürgermeister soll sagen können, wie er die Welt sieht
Hier sei als Gesetzgeber die Bürgerschaft gefragt, entsprechende Regelungen zu treffen. «Das Sachlichkeitsgebot ist dagegen sinnvoll und sollte weiterhin gelten. Aber neutral zu sein in einer Frage, in der der Senat eine klare Position hat, ist ein Problem, weil die Leute ja erwarten, dass ein Bürgermeister klipp und klar sagt, wie er die Dinge sieht.»
Ein Neutralitätsgebot findet sich im Hamburgischen Volksabstimmungsgesetz nicht ausdrücklich - es ergibt sich aber faktisch aus dem im Gesetz verankerten Gleichbehandlungsgrundsatz und der Rechtsprechung des Hamburgischen Verfassungsgerichts zum Volksentscheid zur Schulreform.
Tschentscher: Finanzierung der Kampagne noch ungeklärt
Und noch ein Punkt gibt dem Bürgermeister im Nachgang zum Volksentscheid zu denken: «Es war bemerkenswert, mit welchem Aufwand die Initiative PR betrieben hat. Wir wissen allerdings bis heute nicht genau, wie das bezahlt wurde», sagte er.
«Die Kampagne der Initiative hat das Stadtbild geradezu dominiert. Es war wie Wahlkampf einer einzelnen Partei ohne Konkurrenz.» Deshalb sei er sehr interessiert daran, woher die finanziellen Mittel für diese Kampagne kamen.
Die Initiatoren des Zukunftsentscheids müssen bis spätestens Anfang Februar einen abschließenden Rechenschaftsbericht vorlegen, in dem auch alle Einnahmen aufgeführt sein müssen. Laut einem von den Initiatoren im Mai 2025 an den Landeswahlleiter übermittelten Bericht kamen bereits für das Volksbegehren - die Vorstufe des Volksentscheids - mehr als 250.000 Euro an Spenden zusammen.
Initiative bekam finanzielle Unterstützung aus dem Ausland
Die größte Einzelspende stammte demnach mit 118.499,10 Euro von der Demokratie-Stiftung Campact aus Berlin. Es fanden sich in dem Bericht aber auch Spenden aus dem Ausland: 30.000 Euro von der European Climate Foundation aus Den Haag sowie knapp 9.000 Euro von einem großen Outdoor-Bekleidungshersteller, der seinen Europasitz ebenfalls in den Niederlanden hat.
Die Initiatoren des Volksentscheids hätten die Kampagne wie eine Partei professionell aufgezogen, sagte Tschentscher. «Während alle anderen mit sehr begrenzten Mitteln versucht haben, hier oder dort Flugblätter zu verteilen oder eine Gegenposition zu beziehen.» Auch aus dieser Erfahrung müssten gegebenenfalls für künftige Volksentscheide Konsequenzen gezogen werden.
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