Vorsicht, Kunde: Wenn die Stromrechnung zu hoch ausfällt
Meldet der Stromanbieter zu hohe Verbrauchswerte, können diverse Gründe dahinterstecken. Wir klären, wie man sich effektiv gegen fehlerhafte Abrechnungen wehrt.
Zu hohe Zählerstände können teuer werden. Die Fehlerquelle für falsche Verbrauchswerte kann beim Messstellenbetreiber liegen, der die Daten falsch übermittelt hat, es können technische Störungen oder auch menschliche Fehler dahinterstecken, etwa wenn bei der Rechnungserstellung etwas durcheinandergeraten ist.
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Wer seinen Stromverbrauch im Blick behalten will, verlässt sich deshalb nicht auf die Jahresabrechnung, sondern liest in regelmäßigen Abständen die eigenen Werte ab und übermittelt diese online an den Stromanbieter.
Werte selbst erfassen
Viele technikaffine Verbraucher nutzen zudem eigene Messgeräte, um die Daten ihres Energieversorgers zu überprüfen und den eigenen Stromverbrauch zu steuern. Ein privater Zwischenzähler wie Shelly Pro kann in die Hausautomation eingebunden werden und ermöglicht es, den Stromfluss in Echtzeit zu überwachen und etwa den Einsatz des selbst erzeugten Solarstroms zu optimieren. Die Installation sollte allerdings durch einen Fachmann erfolgen, da der notwendige Eingriff in den Zählerkasten lebensgefährlich sein kann.
Voraussetzung für einen dynamischen Stromtarif ist indes ein digitaler Zähler und ein offizielles Smart Meter Gateway. Die intelligenten Messsysteme übermitteln Verbrauchswerte im Viertelstundentakt an den Versorger. Dadurch können Kunden von schwankenden Börsenstrompreisen profitieren, die üblicherweise mittags günstiger und abends teurer sind. Effektiv gelingt das meist erst mit einem eigenen Stromspeicher.
Stromverbrauch eines 3-Personen-Haushalts in Deutschland
2025: Ein durchschnittlicher Drei-Personen-Haushalt im Mehrfamilienhaus benötigte ohne elektrische Warmwasserbereitung 2.400 Kilowattstunden Strom im Jahr.
(Bild: co2online in Statista)
Verteilte Zuständigkeiten
Der Stromanbieter stellt zwar die Stromkostenrechnung, für die Erhebung und Übermittlung der Verbrauchsdaten ist jedoch laut Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) allein der Messstellenbetreiber verantwortlich. Dieser ist gesetzlich verpflichtet, die Messwerte auszulesen, zu prüfen und weiterzuleiten.
Kommt es dabei zu technischen Störungen oder Ausfällen, darf der Betreiber auf die sogenannte Ersatzwertbildung zurückgreifen. Dabei schätzt er den Verbrauch auf Basis der bisherigen Kundenverbrauchswerte. Wiederkehrende Muster in den Abrechnungsdaten deuten auf eine automatisierte Schätzung hin. Das MsbG erlaubt eine solche Schätzung bei Messausfällen, sie muss allerdings plausibel sein. In dem im c’t-Podcast diskutierten Fall führte die Schätzung dazu, dass sich der abgerechnete Verbrauch verdoppelte.
Beschwerdeverfahren
Wenn die eigene Stromrechnung deutlich zu hoch ausfällt, sollten Verbraucher nicht auf formlose Telefonate vertrauen, sondern sich schriftlich beim Messstellenbetreiber beschweren und zugleich den Stromanbieter darüber in Kenntnis setzen. Wichtig ist, die Beschwerde formell einzureichen. „Man sollte das möglichst als offizielle Anfrage nach Paragraf 111a Energiewirtschaftsgesetz machen“, erklärt Rechtsanwalt Niklas Mühleis im c’t-Podcast. Auf diese Anfrage muss der Messstellenbetreiber innerhalb eines Monats antworten.
Verstreicht die Frist ohne zufriedenstellende Lösung, können Verbraucher den nächsten Schritt gehen und eine Beschwerde bei der Bundesnetzagentur einreichen oder die Schlichtungsstelle Energie kontaktieren. Eine Beschwerde bei der Bundesnetzagentur setzt die Unternehmen unter Druck, da bei gehäuften Verstößen Bußgelder drohen. Die Agentur schaltet sich allerdings nicht in den jeweiligen Einzelfall ein. Hier vermittelt stattdessen die Schlichtungsstelle Energie als neutrale Stelle direkt zwischen Verbraucher und Unternehmen.
Hier können Sie den c’t-Artikel zu dem im Podcast behandelten Streitfall nachlesen
- Der Fall Marc G.: Regionetz GmbH liefert falsche Verbrauchswerte
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(uk)
